Unser Familien­unter­nehmen


wurde 1928 als Fuhrwerksbetrieb mit Pferd und Kutsche gegründet. Es besteht bereits in der vierten Generation. 1963 wurde es von meinem Urgroßvater Albert Fienhold an meinen Großvater Erich Fienhold (†1983) übergeben. Seither wurden die Leistungen eines Bestatters ausgeübt.

1982 hat das Unternehmen mein Vater Dirk Fienhold von seinem Vater übernommen. Er stellte 1985 meine Mutter Bärbel Fienhold ein, die ihre ganze Energie heute noch in das Unternehmen steckt. Das Gewerbe wurde 1987 um den Namen Bestattungsinstitut erweitert und trug fort an den Namen „Bestattungsinstitut Dirk Fienhold“. 1993 schloss Dirk Fienhold mit Erfolg die Ausbildung zum „Fachgeprüften Bestatter“ ab und seit dem Jahr 1994 sind wir ein fachgeprüftes und zertifiziertes Bestattungsinstitut und Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Mein Name ist Sabine Fienhold und seit 2014 habe ich die ehrenvolle Aufgabe unser Familienunternehmen weiterzuführen. Ich änderte somit den Namen auf „Bestattungsinstitut Fienhold“ und inzwischen unterstützt uns auch meine Schwester, Claudia Fienhold, mit viel Engergie und Freundlichkeit.

Zur Anfangszeit fanden die Überführungen in einem dafür extra angefertigten Anhänger statt. Das hat sich im Laufe der Zeit natürlich geändert. Wir als Familie setzen heute noch alles in Bewegung, um einen würdevollen Abschied zu gestalten und sie in der ersten Zeit der Trauer zu unterstützen.

Unser Team


hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihnen in der ersten schweren Zeit zur Seite zu stehen und sie hilfreich in allen Fragen betreffend des Trauerfalls zu beraten.

Sabine Fienhold
Inhaberin
*28. August 1983

Claudia Fienhold
Assistentin der Geschäftsführung

Bärbel Fienhold
Büro & Organisation

Dirk Fienhold
Fachgeprüfter Bestatter

Florian Jung
Freundlicher Mitarbeiter


Im Trauer­fall


erreichen Sie uns zu jeder Zeit:

E-Mail: dfienhold@t-online.de
Fax: 034651 - 6133

Unsere Adresse:
Bestattungsinstitut Fienhold
Bornstraße 2
06537 Kelbra

Unsere Leistungen im Überblick


Was tun im Trauerfall?


Wenn der Tod zu Hause eintritt:
Verständigen sie bitte als erstes den behandelnden Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117, dass von einem Arzt der Tod bescheinigt wird. Nach dem der Arzt die Papiere ausgestellt hat, können sie uns jederzeit anrufen, damit der/die Verstorbene abgeholt werden kann. Benötigen sie noch etwas Zeit, um sich von ihren geliebten Menschen zu verabschieden, erklären wir ihnen, was sie dabei beachten sollten. Wir beraten sie gern über weitere Schritte und werden mit ihnen einen Termin vereinbaren, um persönlich über ihre Wünsche zu sprechen.

Wenn der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim/Hospiz eintritt:
Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus ist es wichtig, dass sie uns informieren und wir mit ihnen ein Gesprächstermin vereinbaren. Wir benötigen von ihnen den Auftrag, um dann den Verstorbenen mitnehmen zu können. Bei einem Todesfall im Pflegeheim/ Hospiz wird der Arzt und auch wir vom Pflegepersonal verständigt. Wir holen dann den Verstorbenen baldigst ab. Bitte melden sie sich auch zeitnah bei uns, damit wir ihre Wünsche besprechen können.

Welche Dokumente werden im Trauerfall benötigt?


Kinder und wie sie trauern



Kinder trauern anders als Erwachsene - in plötzlich auftretenden heftigen Schüben. Danach scheint wieder alles gut. Doch dem ist oft nicht so. Eltern müssen viel Geduld aufbringen. Kindergartenkinder gehen mit dem Thema Tod meist interessiert, aber sachlich um, denn sie sind der Überzeugung, dass tote Tiere und Menschen irgendwann wieder auferstehen. Manche Erwachsene befremdet es auch, dass ihr Kind zuerst scheinbar keine Reaktion zeigt auf eine Todesnachricht, dann aber unvermittelt heftig reagiert. Manche Kinder ziehen sich zurück, andere dagegen leben ihre Gefühle wie Wut und Aggression kompromisslos aus. Das kann Erwachsene, die selbst trauern, sehr irritieren und für Probleme in der Familie sorgen.

Wann rede ich mit meinem Kind über den Tod?
"Den perfekten Zeitpunkt gibt es dafür nicht"!

Wie erkläre ich meinem Kind den Tod?
Antworten Sie ehrlich, wenn Kinder nach dem Tod fragen. Kinder wollen verstehen, was passiert ist und verlangen nach Erklärungen. Beantworten Sie kindliche Fragen der Kinder in einfacher Sprache, belastende Details können Sie weglassen. Lügen Sie aber auf keinen Fall.

"Die Oma ist friedlich eingeschlafen." Wenn Ihr Kind noch kleiner ist, können Sie ihm mit einem solchen Satz große Angst einjagen - vor dem eigenen Einschlafen. Und außerdem ist dieser Satz schlicht gelogen: Oma ist nämlich nicht eingeschlafen, denn sie wacht nie wieder auf und sie kommt auch nicht wieder zurück. Auch folgende Formulierungen sollte man vermeiden, wenn man Kindern eine Todesnachricht überbringt: "... ist von uns gegangen", "...hat Gott zu sich geholt", "... ist heimgegangen".

Unter nachfolgenden Links finden sie Videos für Kinder über den Tod, die Trauer und den Abschied.

Regie und Film: Pfarrerin Mareike Blischke

SEVERIN & WOLLI NEHMEN ABSCHIED

Knietzsche, ein kleiner Kinderphilosoph, erklärt hier... den Tod...

KNIETZSCHE ERKLÄRT DEN TOD

... die Trauer:

KNIETZSCHE ERKLÄRT DIE TRAUER

...und das Leben nach dem Tod:

KNIETZSCHE UND DAS LEBEN NACH DEM TOD

Kinder müssen lernen zu trauern
Kinder müssen erst noch lernen zu trauern - und das tun sie, indem sie sich an den Erwachsenen orientieren, so die Pädagogin Gertrud Ennulat. Kinder haben sehr feine Antennen dafür, wenn bei den sie umgebenden Erwachsenen Stimmung und Verhalten nicht übereinstimmen. Also ist es der falsche Weg, als Mutter oder Vater die eigene Trauer zu unterdrücken. Sie dürfen vor ihren Kindern und auch gemeinsam mit ihren Kindern weinen.

Was Kinder vor allem brauchen, wenn sie das erste Mal mit dem Tod nahestehender Menschen konfrontiert werden, sind neben Aufrichtigkeit auch das Vorbild. Eltern und Großeltern sollten Kindern und Enkeln ohne schlechtes Gewissen zeigen, dass sie selbst unendlich traurig sind. Dass sie weinen müssen. Nur so erleben und lernen Kinder, dass es in Ordnung ist zu trauern, Gefühle zu zeigen und Tränen zu vergießen. Erklären sie kurz, dass und warum sie traurig sind, ansonsten könnte das Kinder die bedrückte Stimmung auf sich beziehen. "Manchmal haben Kinder ganz verrückte Gedanken und meinen, dass sie Schuld an der Situation sind, weil sie beispielsweise unerlaubterweise nachts zu lange wach waren."

Darf mein Kind mit zur Beerdigung gehen?
Viele Eltern wollen ihren Kindern die Konfrontation mit dem Tod ganz ersparen und sie davor schützen. Sie nehmen ihre Kinder grundsätzlich nicht zu Beerdigungen mit. Doch das ist der falsche Ansatz. Man sollte zumindest älteren Kindern, also Kindern, die das Grundschulalter erreicht haben, nicht die Möglichkeit nehmen, sich von geliebten Menschen persönlich zu verabschieden. Viele Pfarrer und Seelsorger befürworten es, Kinder und Jugendliche an Beerdigungen teilnehmen zu lassen.

Auf ein solches Abschiednehmen muss man den Nachwuchs allerdings gut vorbereiten, wie z. B. eine Trauerfeier oder Beerdigung, warum es dieses Ritual gibt abläuft und sie dabei auch begleiten, ihnen auch aufzeigen, dass sie jederzeit gehen können, wenn es ihnen zu viel wird. Wichtig sei zudem, dass Kinder nach der Beerdigung die Möglichkeit haben, rauszugehen und zu toben, um den Stress abzubauen.

Wie kann ich meinem Kind beim Trauern helfen?
Wichtig ist, dass man versucht, den gewohnten Tagesablauf nicht zu unterbrechen, die Strukturen beizubehalten. Außerdem bräuchten die Kinder viele Möglichkeiten, sich zu bewegen. Man sollte mit ihnen raus auf den Spielplatz gehen, zum Bolzen oder zum Schwimmen. "Letztendlich ist es ein extremer Stresszustand und Stress lässt sich am besten durch Bewegung und Aktivität abbauen", so Experten.

Eltern sollten die Trauer klar ansprechen. "Sie können fragen: Was macht dich traurig? Was können wir tun, damit du nicht mehr so traurig bist?" Meistens hätten Kinder dafür ganz fantastische Ideen: "Weil die Oma gerne Sonnenblumen mochte, kann man gemeinsam eine Sonnenblume aufs Grab legen. Oder man schaut zusammen Fotos an oder lässt einen Abschiedsbrief an einem Luftballon in den Himmel steigen."

Daraus könnte zudem ein Ritual entstehen, das Eltern und Kinder regelmäßig zur Trauerbewältigung vollziehen könnten. Wichtig sei, dass Mutter und Vater immer ein offenes Ohr für die Fragen des Nachwuchses haben. Wenn sie selbst gerade zu stark in Trauer steckten, könnten sie dem Kind sagen "Ich kann es dir gerade nicht so gut erklären, weil ich noch ganz doll traurig bin" und auf den Partner verweisen und diesen bitten, einzuspringen. Oder sie bitten einen nahen Verwandten oder auch Bekannten. Das könnte sehr hilfreich und entlastend sein. So verhindern sie außerdem, dass der Nachwuchs das Gefühl hat, er dürfe solche Fragen nicht stellen. "Das sind wichtige Fragen"!

Ein eigenes Abschiedsritual für kleinere Kinder
Langes Stillsitzen, schwer verständliche Reden bei Trauerfeiern stresst kleinere Kinder und damit auch die Eltern: Da sollten Eltern besser ein separates Abschiedsritual mit dem Kind feiern, zum Beispiel nach der eigentlichen Beerdigung. Mit einem selbst gemalten Bild oder einer Blume geht man mit dem Kind zum Grab und lässt es dort in Ruhe Abschied nehmen.

Bei Fragen und Unsicherheiten in Erziehungsthemen können Eltern sich zum Beispiel an die Beratungsstellen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung vor Ort oder online wenden. Informationen finden Sie unter www.bke-elternberatung.de. Die Beratung ist kostenlos.

Quelle: Gertrud Ennulat, Pädagogin und Autorin (1941-2008)

Bestattungsarten


Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung findet die Beerdigung innerhalb von 10 Tagen statt. Nach der Trauerfeier wird der Sarg zum Grab getragen und hinabgelassen. Jedes Begräbnis kann individuell nach ihren Wünschen gestaltet werden.

Sie können sich zwischen einer (Einzel-)Erdgrabstelle oder einem Familiengrab (Doppelgrabstelle) entscheiden und bei Bedarf diese mit der Friedhofsverwaltung bzw. zuständigen Kirche besprechen.

Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Krematorium eingeäschert.

Es kann vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg auf dem gewünschten Friedhof gehalten werden. Der Sarg kann zur Abschiednahme in der Feierhalle stehenbleiben oder aber nach der Zeremonie von Trägern in den Überführungswagen getragen werden. Diese sollte ebenfalls innerhalb der 10 Tage nach Eintritt des Todes stattfinden. Die Beisetzung der Urne findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Oder die Trauerfeier findet an der Urne statt. Dann erfolgt die Beisetzung anschließend auf der gewünschten Grabstelle.

Grabarten hierfür wären:



Friedwaldbestattung
Hier erfolgt die Beisetzung (mit Trauerfeier)an einem Baum (nach Wahl) in einem extra dafür angelegten Wald. Informationen und Standorte finden sie hier:
FRIEDWALD.DE

Baumbestattung
Hier findet keine Beisetzung statt, wobei die Trauerfeier auf dem gewünschten Friedhof vor Ort gemacht werden kann. Die Urne wird versendet und die Asche wird in Zusammenhang mit einem Baum in einem speziellen Verfahren gepflanzt. Nach einer gewissen Zeit wird ihnen dann der Baum zugesendet. Informationen dafür finden sie unter:
TREE-OF-LIFE-BAUMBESTATTUNGEN.DE

Seebestattung
Hier findet auch keine Beisetzung auf dem Friedhof statt, sondern auf See. Entlang der Ostsee oder Nordsee gibt es mehrere Redereien, die die Urne ihres Verstorbenen auf See beisetzen, mit oder auch ohne Angehörige. Hier eine Rederei, mit der wir schon zusammen gearbeitet haben:
SEEBESTATTUNG-HOHE-DUENE.DE

Edelsteinbestattung
Bei dieser Form werden aus Asche und/oder Haaren die Elemente extrahiert woraus dann der personalisierte Edelstein entsteht. Dieser wird dann per Hand geschliffen. Sie können sich gern auch hier informieren:
MEVISTO.COM


Erinnerungsstücke
Wir haben für sie eine kleine Auswahl an Erinnerungsstücken, die wir individuell anfertigen lassen. Sie können über uns einen Fingerabdruck ihres Liebsten machen lassen und ein Schmuckstück bestellen, auf dem dieser dann graviert wird. Es gibt auch Schmuckstücke indem eine kleine Menge Asche zusätzlich eingefüllt werden kann. Diese sind luft- und wasserdicht verschlossen. Hier können sie sich Beispiele anschauen:
NANO-ERINNERUNGSSCHMUCK.DE

Bestattungsvorsorge – Mut, auch an den letzten Schritt zu denken.


Bestattungsvorsorge ist eine verantwortungsbewusste und sinnvolle Entscheidung. Heutzutage muss Jeder für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selbst aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- oder Heimkosten kaum vorhersehbar. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen.

Vorsorgevollmacht


Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die bei Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Krankheit, Alter) rechtliche Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers regelt. Sie vermeidet eine gerichtliche Betreuung und umfasst Bereiche wie Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung und Behördengänge. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und kann notariell beglaubigt werden. Es gibt auch hier Vordrucke die nur ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben werden müssen.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung, mit der Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selbst einwilligungsfähig sind (z.B. durch Koma, Unfall oder Demenz). Der Inhalt dieses Formulars sind ihre Festlegungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen (Beatmung, künstliche Ernährung), Wiederbelebung, Schmerzbehandlung oder Sterbebegleitung. Die Verfügung muss von volljährigen, einwilligungsfähigen Personen schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Sie dient dazu, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren, und ist für Ärzte bindend, sofern sie konkrete Situationen regelt.

Gern können Sie sich mit ihrem Hausarzt darüber unterhalten und alles abzusprechen.

Eine Betreuung ist die rechtliche Vertretung oder persönliche Unterstützung für Volljährige, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie dient dem Schutz und der Hilfe im täglichen Leben, wobei der Wille des Betreuten im Vordergrund steht. Falls es keine Angehörigen oder bekannte Personen gibt, die die Betreuung übernehmen können oder möchten, wird ein gerichtlicher Betreuer bestimmt.

Formulare zum Download

Vorsorgevollmacht (PDF)

Patientenverfügung (PDF)

Betreuungsverfügung (PDF)

Vollmacht Totenfürsorge (PDF)

Bestattungsvorsorge


Vorab aber ein wichtiger Hinweis. Alle diese Vorbereitungen sind am besten zu tätigen bevor es zu einem Heimaufenthalt kommt, da der Antrag auf Hilfe über das Sozialamt eine Offenlegung des Vermögens nach sich zieht und erst die Ersparnisse aufgebraucht werden, die Sie vielleicht für die Vorsorge benötigen.

Eine Bestattungsvorsorge beinhaltet die festgelegten Wünsche (unverbindlich ohne Totenfürsorgerecht) zur eigenen Bestattung (Erd-, Feuer-, See-, Baumbestattung usw.), den Ablauf der Trauerfeier, die Wahl des Friedhofs und des Grabes sowie die finanzielle Absicherung dieser Kosten. Sie entlastet Angehörige organisatorisch und finanziell durch Verträge mit dem Bestatter, Treuhandkonten oder Sterbegeldversicherungen.

In diesem Fall geben Sie uns Ihre Wünsche über ihre eigene Bestattung an, die schriftlich festgehalten werden und beim Trauergespräch mit Ihren Angehörigen besprochen werden.

Eine Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene, meist lebenslange Kapitallebensversicherung, die im Todesfall eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen oder wenn gewünscht direkt an das Bestattungsinstitut ihrer Wahl auszahlt. Sie dient dazu, Bestattungskosten zu decken, um Angehörige finanziell zu entlasten. Die Einzahlung kann monatlich oder einmalig getätigt werden.

Wir bieten vor Ort die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG an, da diese nicht durch Dritte (wie Sozialamt, gerichtlicher Betreuer usw.) kündbar ist und mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zusammenarbeitet. Auch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Möglichkeit ihr Geld notariell und beglaubigt für Ihre Bestattung anzulegen. Hier gibt es keinen Bezugsberechtigten und der angelegte Betrag wird dem Bestatter Ihrer Wahl zur Verfügung gestellt. Somit ist Ihr veranlagtes Vermögen sicher und zweckgebunden. Informationsmaterial wie Flyer sind mit beigefügt.

Das Totenfürsorgerecht ist die gesetzliche Befugnis und Pflicht, sich um den Leichnam eines Verstorbenen zu kümmern und die Bestattung zu organisieren. Es umfasst Entscheidungen über Art, Ort und Ablauf der Beisetzung sowie die Grabpflege. Hauptberechtigte sind festgelegte Personen oder nahe Angehörige, unabhängig vom Erbe. Dies kann der Bestatter sein (falls keine Angehörigen oder andere nahestehenden Personen greifbar sind), oder eine Person Ihrer Wahl, dem Sie diese Verantwortung übertragen möchten. Auch dies muss schriftlich am besten über ein Formular erfolgen, welches auch beide Parteien unterschreiben und damit zustimmen müssen.

Haben sie Fragen, Vorstellungen oder Wünsche, dann beraten wir sie gern unverbindlich zu diesem Thema.

Weitere Informationen finden sie auch unter BESTATTER.DE

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG